Statement von Rechtsanwalt Dr. Sebastian Nellesen, Mitglied des Ausschusses Verfassungsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV)
Im Rahmen der Verbändeanhörung begrüßt der Deutsche Anwaltverein (DAV) die geplante Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs am Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Der DAV hatte dies schon länger gefordert. Ungeachtet der generellen Zustimmung schlägt der DAV jedoch einige Anpassungen vor, um eine effiziente und rechtssichere Umsetzung zu gewährleisten.
„Die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs beim BVerfG wird die Einreichung von Anträgen erheblich erleichtern. Bisher ging dies in vielen Fällen nur per Post, Boten oder durch persönliche Abgabe in Karlsruhe, wenn (wie sehr oft) der Aktenumfang eine Fax-Sendung unmöglich machte. Insbesondere bei der knappen Antragsfrist von einem Monat im Fall der Urteilsverfassungsbeschwerde ging damit ein erheblicher Teil der Bearbeitungsfrist durch Logistik verloren. Künftig dürfen sich die Beteiligten eines verfassungsgerichtlichen Verfahrens an den ‚kurzen Wegen‘ der digitalen Kommunikation erfreuen.
An einigen Punkten gibt es jedoch Anpassungs- oder zumindest Klarstellungsbedarf: So sollte zur Vermeidung von Rechtsunsicherheiten klargestellt werden, dass die besondere Vollmacht für das verfassungsgerichtliche Verfahren ebenfalls elektronisch übermittelt werden kann. Zudem sollte die elektronische Aktenführung konsequenterweise auch eine elektronische Akteneinsicht nach sich ziehen – den jeweiligen Regelungen in den Fachgerichtsordnungen entsprechend. Eine Orientierung an den fachgerichtlichen Vorschriften bietet sich ferner an bei den Regelungen zur elektronischen Signatur von Anlagen, zur Entbehrlichkeit von Abschriften sowie zur Löschung von elektronischen Dokumenten.“
Einzelheiten und weitere Details können Sie der DAV-Stellungnahme Nr. 54/2023 entnehmen.
(c) DAV, 18.07.2023