Die Unionsfraktion spricht sich gegen die Erhöhung des Cannabis-Grenzwertes im Straßenverkehr aus. In einem Antrag (20/11143), der am Donnerstagabend durch den Bundestag beraten wird, verweisen die Abgeordneten auf das „erhebliche Gefahrenpotenzial“, das vom Cannabiskonsum für die aktive Teilnahme im Straßenverkehr ausgehe. Die Anhebung des Cannabis-Grenzwertes von 1,0 ng/ml auf 3,5 ng/ml Blutserum, für die sich der Union zufolge eine vom Bundesverkehrsministerium einberufene „interdisziplinäre Expertenarbeitsgruppe“ ausgesprochen habe, stelle das individuelle Mobilitätsbedürfnis der Cannabiskonsumenten über den Allgemeinschutz der Verkehrsteilnehmer, wird kritisiert. Insbesondere Gelegenheitskonsumenten könnten den Einfluss und die Auswirkungen von Cannabis nicht einschätzen, heißt es in der Vorlage.
Im Sinne der „Vision Zero“ müsse daher auf die Anhebung des Grenzwertes für Cannabis verzichtet werden, verlangt die CDU/CSU-Fraktion. Die Bundesregierung wird aufgefordert, „ein generelles Fahrverbot für Cannabiskonsumenten auszusprechen, wie es mit dem THC-Grenzwert von 1,0 ng/ml in der Rechtsprechung bereits besteht“.
(c) HiB Nr. 281, 25.04.2024