Die Strafverfolgungsbehörden sollen bei Ermittlungen wegen Wohnungseinbruchdiebstahls weiterhin erweiterte Befugnisse zur Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) nutzen können. Eine bis zum 12. Dezember 2024 befristete Regelung soll bis zum 1. Januar 2030 verlängert werden. Eine entsprechende Änderung des Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens hat der Rechtsausschuss am Mittwochvormittag auf Antrag der Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und SPD in einen Gesetzentwurf der Bundesregierung eingefügt. Der Gesetzentwurf (20/1278820/13093) sieht eine Änderung der Höfeordnung und der Verfahren für Höfesachen vor.

Für den Gesetzentwurf stimmten die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie die CDU/CSU-Fraktion gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Gruppe Die Linke. Die abschließende Beratung im Plenum ist für Donnerstag, den 7. November 2024 vorgesehen. 

Zur Begründung verwiesen die Koalitionsfraktionen in ihrem Antrag darauf, dass die bisherige Evaluierung der Ermittlungsbefugnisse wegen der Corona-Pandemie auf das Jahr 2022 beschränkt gewesen sei. Nur eine „Evaluierung unter ‚Normalbedingungen‘, der auch ein längerer Auswertungs- und Beurteilungszeitraum zugrunde gelegt werden kann, ermöglicht eine umfassende Bewertung der Effizienz und Effektivität der Maßnahme … in der Praxis und kann zukünftig als Grundlage zur Entscheidung über ein Auslaufen oder eine Entfristung der Regelung dienen“, heißt es dazu im Antrag.

Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen und der FDP bekräftigten im Ausschuss die Notwendigkeit, diese Regelung im Hinblick auf Grundrechtseingriffe zu evaluieren. Ein Vertreter der SPD-Fraktion erklärte, seine Fraktion wäre auch für eine unbefristete Regelung offen gewesen und begründete dies mit dem Ergebnis einer Sachverständigenanhörung zu diesem Thema. Ein Vertreter der Unionsfraktion sprach sich ebenfalls unter Verweis auf die Anhörung für eine Entfristung aus. Eine Vertreterin der Gruppe Die Linke sprach sich gegen die erweiterten Ermittlungsbefugnisse aus. 

Ein entsprechender Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/13225) fand im weiteren Verlauf der Sitzung keine Mehrheit. Neben der Befristung der TKÜ-Befugnisse bei Wohnungseinbruchsdiebstahl schlug die Fraktion vor, die erweiterten Ermittlungsbefugnisse generell bei Verbrechen und besonders schweren Vergehen vorzusehen. Auch die Einführung einer Speicherpflicht für IP-Adressen gehörte zu den Forderungen des Antrags.

(c) HiB Nr. 755, 06.11.2024

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