Justizminister Herbert Mertin hat sich in der 1000. Sitzung des Rechtsausschusses des Bundesrats mit einem Änderungsantrag für eine Vereinfachung des geplanten Hauptverhandlungsdokumentationsgesetzes eingesetzt.
Der Rechtsausschuss des Bundesrats hat heute über den Entwurf eines Gesetzes zur digitalen Dokumentation der Hauptverhandlung beraten. Mit diesem Gesetz möchte der Bundesgesetzgeber erreichen, dass ein verlässliches, objektives und einheitliches Mittel für die Aufbereitung der Hauptverhandlung in Strafsachen zur Verfügung steht. Hierzu soll die Hauptverhandlung vor den Landgerichten in erster Instanz und vor den Staatsschutzsenaten bei den Oberlandesgerichten in Ton aufgezeichnet werden. Anschließend soll diese Aufzeichnung in ein Transkript, also eine Verschriftlichung jedes einzelnen gesprochenen Worts, umgewandelt und den Prozessbeteiligten zur Verfügung gestellt werden.
„Eines solchen Transkripts bedarf es nicht, um die Ziele des Gesetzgebers zu erreichen“, erklärte Justizminister Herbert Mertin. Er führte hierzu aus: „Wenn es eine Tonaufnahme der Hauptverhandlung gibt, steht bereits ein unverfälschtes und authentisches Dokument zur Verfügung. Dies ist zum Nachweis des in der Verhandlung gesprochenen Wortes deutlich geeigneter als ein automatisiert hergestelltes Transkript, das selbst bei deutlicher und dialektfreier Aussprache eine Fehlerquote von 5 bis 10 Prozent aufweist. Streitigkeiten über die Richtigkeit der Niederschrift sind vorprogrammiert und verzögern das Verfahren unnötig.“
(c) JM Rheinland-Pfalz, 21.06.23