Das Bundesministerium der Justiz hat heute einen Entwurf für ein Gesetz zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes veröffentlicht. Der Entwurf sieht vor, dass die Gerichte ihre Geschäftsverteilungspläne im Internet veröffentlichen müssen. Der Geschäftsverteilungsplan dient der Wahrung des verfassungsrechtlich garantierten Rechts auf den „gesetzlichen Richter“: Dort ist jährlich im Voraus festgelegt, welcher Richter bzw. welcher Spruchkörper (Kammer, Senat) für welche richterliche Aufgabe zuständig ist. Bislang gibt es keine gesetzliche Vorgabe zur Veröffentlichung von Geschäftsverteilungsplänen im Internet; Gerichte handhaben die Veröffentlichung unterschiedlich. Des Weiteren sieht der Entwurf vor, Personen vom Schöffenamt auszuschließen, wenn sie wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt wurden. Bisher lag die Schwelle bei einer rechtskräftigen Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten.
Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann erklärt hierzu:
„Justiz muss transparent sein. Die Bürgerinnen und Bürgern müssen einfach und schnell erkennen können, wer ihr gesetzlicher Richter ist, auf den sie einen verfassungsrechtlichen Anspruch haben. Daher sorgen wird dafür, dass die Geschäftsverteilungspläne aller Gerichte bald im Internet veröffentlicht werden. Außerdem ist es gerade in diesen Zeiten wichtig, dass diejenigen die Recht sprechen, sich auch dem Rechtsstaat verpflichtet fühlen. Dies muss auch für Schöffinnen und Schöffen gelten. Sie erfüllen an den Gerichten eine wichtige Funktion. Mit den neuen Regelungen sorgen wir für Transparenz der Justiz nach außen und sichern die Rechtsstaatlichkeit innerhalb der Justiz.“
Der Referentenentwurf wurde heute an die Länder und Verbände versendet und auf der Internetseite des BMJ veröffentlicht. Die interessierten Kreise sowie alle Bürgerinnen und Bürger haben nun Gelegenheit, bis zum 4. Oktober 2024 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen werden auf der Internetseite des BMJ veröffentlicht.
Den Referentenentwurf finden sie hier.
(c) BMJ, 30.08.2024