Der Rechtsausschuss hat am Mittwochmittag die Durchführung einer Anhörung zum Gruppenantrag zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs beschlossen. Die Sachverständigen sollen am Montag, 10. Februar, ab 17 Uhr zu dem Gesetzentwurf „zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs“ (20/13775) Stellung nehmen.

Der Gesetzentwurf sieht vor, die bisher in den Paragrafen 218 und 218a des Strafgesetzbuches normierten Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch zu reformieren. Danach soll ein Schwangerschaftsabbruch bis zum Ende der zwölften Schwangerschaftswoche grundsätzlich nicht mehr rechtswidrig sein. Voraussetzung ist eine Beratung. Diese Regelung und die Einzelheiten sollen im Schwangerschaftskonfliktgesetz verankert werden, im Gegenzug soll der Paragraph 218a gestrichen werden.

HiB Nr. 879, 18.12.2024

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