Eine beträchtliche Anzahl von Wissenschaftler*innen fordert in einem offenen Brief an den Bundesjustizminister Dr. Buschmann die ersatzlose Abschaffung des § 265a StGB. Die NRV und deren Fachgruppe Strafrecht fordert dies seit Langem und unterstützt deshalb diese Forderung!

In dem offenen Brief wird in sehr richtiger Weise aufgezeigt, dass der Unrechtsgehalt einer Beförderungserschleichung marginal ist und es deshalb auch nicht zielführend, wenn nicht sogar kontraproduktiv, ist, dass diese Tatbegehung zu einer Ordnungswidrigkeit herabgestuft wird.

Bei der Herabstufung zu einer Ordnungswidrigkeit ist zu beachten, dass die Betroffenen, die in der Regel vermögens- und mittellos sind, dennoch ein Bußgeld zu zahlen haben und bei Nichtzahlung der Geldbuße ihnen Erzwingungshaft droht. Im Vergleich zu der Ersatzfreiheitsstrafe, die nach der aktuellen Gesetzeskonzeption zu erfolgen hat, wenn die Verurteilten die Geldstrafe nicht bezahlen, führt das Verbüßen der Erzwingungshaft nicht zu einem Entfall der zu zahlenden Geldbuße. Denn die Erzwingungshaft hat lediglich den Charakter eines Beugemittels. Die Situation der Betroffenen würde mithin nur verschlechtert.

(c) NRV, 09.08.2024

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