„Niedersachsen steht fest an der Seite Israels und unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger jüdischen Glaubens. Das gilt auch und besonders für die niedersächsische Justiz. Wir werden es nicht dulden, wenn Menschen auf unseren Straßen die widerwärtigen Terrorangriffe der Hamas und anderer Organisationen auf die Menschen in Israel feiern und bejubeln. Jeder Form des Antisemitismus werden wir entschlossen entgegentreten.“
Diesen klaren Worten ließ Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann nun mit der Veröffentlichung eines neuen Erlasses Taten folgen. „Die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Niedersachsen gehen entschlossen gegen antisemitische Straftaten vor. Wir wollen ihnen als Ministerium dabei weiter den Rücken stärken. Deshalb habe ich nun per Erlass klargestellt: Verfahren wegen antisemitischer Straftaten – nicht nur, aber auch im Zusammenhang mit den aktuellen Anschlägen – werden grundsätzlich nicht wegen Geringfügigkeit oder gegen Geldauflage eingestellt. Stattdessen bringen wir bei hinreichendem Tatverdacht alle Taten vor Gericht, es wird grundsätzlich Anklage erhoben oder ein Strafbefehl beantragt.“
Der nun herausgegebene Erlass stellt außerdem sicher, dass die Entwicklung von Straftaten mit Bezug zu den beispiellosen Gewaltakten der Hamas laufend beobachtet wird: „Ich habe eine statistische Erfassung aller Straftaten veranlasst, die sich im Zusammenhang mit den aktuellen Terroranschlägen ereignen. Das ergänzt unser bereits vorhandenes Lagebild durch die laufende Erfassung aller Straftaten antisemitischen Hintergrunds. So bekommen wir ein umfassendes Bild von der Lage“, erklärte dazu Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann. Abschließend erklärte Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann: „Der Erlass unterstreicht noch einmal eindeutig: Das Existenzrecht Israels und der Schutz jüdischen Lebens sind nicht verhandelbare Kernbestandteile unseres Rechtsstaats. Wer sich dagegen wendet, muss mit entschlossener Strafverfolgung rechnen.“
(c) Nds. Justizministerium, 23.10.2023