Die CDU/CSU-Fraktion dringt in einem Antrag (20/5560) auf „wirksame Regelungen zur Bewältigung von Massenverfahren“. So soll ein „Kollaps der Ziviljustiz“ verhindert werden. Laut Antragsbegründung nimmt die Belastung der Ziviljustiz durch Massenverfahren im Kapitalanlage-, Verbraucherschutz-, Versicherungs- und Fluggastrecht seit Jahren zu und hat ein Ausmaß erreicht, „das deren Funktionsfähigkeit ernsthaft gefährdet“. Diese Verfahren würden häufig von spezialisierten Rechtsdienstleistern bearbeitet werden, die bei Gericht umfangreiche Schriftsätze von oftmals mehreren hundert Seiten nebst Anlagen einreichen. „In vielen Fällen fehlt es am erforderlichen Einzelfallbezug, der in der Folge erst mühsam von den Richterinnen und Richtern herausgearbeitet werden muss“, heißt es in dem Antrag weiter. Die Union rechnet mit einer weiteren Intensivierung dieser Entwicklung.
Die Fraktion sieht daher dringenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Unter anderem sollen nach Willen der Fraktion so der individuelle Rechtsschutz umfassend ertüchtigt und neue Instrumente, „die eine effiziente und ressourcenschonende Bearbeitung von Massenverfahren ermöglichen“, geschaffen werden. So fordert die Union beispielsweise die Einführung eines Vorabentscheidungsverfahrens. Damit sollen die in Massenverfahren auftretenden entscheidungserheblichen Rechtsfragen frühzeitig einer höchstrichterlichen Klärung zugeführt werden können, führen die Abgeordneten aus. Zudem soll nach Auffassung der Union neben weiteren Anpassungen im Prozessrecht die Entwicklung von Instrumenten der Künstlichen Intelligenz gefördert werden, um eine effizientere Bearbeitung von Massenverfahren zu fördern.
Der Antrag soll laut aktueller Tagesordnung am Donnerstag, 2. März 2023, erstmalig beraten werden.
Quelle: Deutscher Bundestag, HiB Nr. 115 vom 14. Februar 2023