„Mieterinnen und Mieter bestens abzusichern, ist ein wichtiges Ziel. Beim Thema Schonfristregelung klafft noch eine Lücke, die es zu schließen gilt. Denn derzeit gilt, dass bei einer fristlosen Kündigung eine Schonfristregelung gewährt wird. Wenn also eine Mieterin oder ein Mieter innerhalb von zwei Monaten die Mietschulden begleicht, wird eine fristlose Kündigung unwirksam. Bei einer ordentlichen Kündigung gibt es diese Schonfristregelung hingegen aber nicht. Diese Gesetzeslücke wird schon seit Langem kritisiert. Es ist an der Zeit, dass der Bundesjustizminister endlich handelt“, fordert die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt in ihrer Rede beim Landesverbandstags des Deutschen Mieterbundes Mecklenburg-Vorpommern in Rostock.
„Die Forderung, diese Gesetzeslücke im BGB zu schließen, hat zu einem Beschluss auf der Justizministerkonferenz 2022 geführt, den Mecklenburg-Vorpommern zusammen mit Hamburg eingebracht hatte. Ein Grund war, der auch vom Mieterbund beobachtet worden war, dass Vermieterinnen und Vermieter zur fristlosen Kündigung hilfsweise eine ordentliche Kündigung mit aufnehmen, um die bestehende Regelung zu umgehen. Damit wird aus meiner Sicht die Schonfristregelung ausgehebelt, sodass hier dringender Handlungsbedarf seitens des Bundesjustizministeriums besteht. Denn gerade wirtschaftliche Schwankungen und damit ein Anstieg der Inflationsrate sind in Zukunft nicht ausgeschlossen. Der Bund ist aufgefordert, hier den Schutz für Mieterinnen und Mieter zu verbessern“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt.
(c) JM Mecklenburg-Vorpommern, 14.09.2024