Die deutschen Generalstaatsanwältinnen und Generalstaatsanwälte wenden sich geschlossen gegen das Vorhaben des Bundesministeriums der Justiz, den Einsatz von Verdeckten Ermittlern und Vertrauenspersonen mit neuen Normen zu erschweren. Die bestehenden Regelungen seien rechtsstaatskonform, abgewogen und sachdienlich, diejenigen im Referentenentwurf vom 19. Dezember 2023 hingegen überflüssig, praxisfern, ermittlungshindernd und „nicht zielführend“. In einer Zeit steigender Herausforderungen für die Strafverfolgungsbehörden durch demokratiefeindliche Bevölkerungsgruppen und kriminelle Parallelgesellschaften würde man Schwerkriminellen geradezu „in die Hände spielen“. Dabei habe die Bundesregierung im Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2021 ausdrücklich vereinbart, der organisierten und politisch motivierten Kriminalität konsequent begegnen zu wollen. Die geplanten Beschränkungen, vor allem für den Einsatz von Vertrauenspersonen, liefen dieser Absicht eklatant zuwider.
Dazu Generalstaatsanwalt Dr. Jörg Fröhlich aus Hamburg:
„Es verfestigt sich mittlerweile der Eindruck, dass es bei vielen Gesetzesänderungen nicht einmal mehr ansatzweise um die Belange der Staatsanwaltschaften geht. Während der Bedarf an effektiver Strafverfolgung steigt, werden die hierfür notwendigen Mittel reduziert. Rechtsstaatliche Balance ist kaum noch zu erkennen.“
(c) GenStA Hamburg, 30.01.2024