Aus Anlass des Verkehrsgerichtstags 2024 in Goslar erklärt Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann zur geplanten Reform des Straftatbestands des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§ 142 StGB):
„Mit der Einführung der Meldepflicht und einer digitalen Meldestelle modernisieren wir den Tatbestand der Unfallflucht. In der Eile des Alltags ist es schnell einmal passiert, dass man ein anderes Auto streift. Es ist nicht mehr zeitgemäß, in diesem Fall teils stundenlang vor Ort auf die Polizei warten zu müssen, um einer Strafbarkeit zu entgehen. Die digitale Meldestelle löst dieses Problem. Und sie schafft Rechtssicherheit für den Geschädigten: Er weiß, wer den Schaden verursacht hat. Diesen Vorschlag habe ich bereits im November bei der Vorstellung der Eckpunkte zur Strafrechtsmodernisierung so angekündigt.
Eine Klarstellung ist mir wichtig: Die digitale Meldestelle wird es ermöglichen, verursachte Schäden unbürokratisch zu übermitteln. Wer einen Schaden dennoch nicht meldet und sich vom Unfallort entfernt, macht sich weiterhin strafbar – auch wenn es um Sachbeschädigung geht. Wir wollen deshalb die Unfallflucht nicht zur Ordnungswidrigkeit herabstufen. Wir haben uns hierzu mit vielen Wissenschaftlern und Praktikern ausgetauscht, die uns darin bestärken. Ich freue mich, dass meine Vorschläge nun auch beim Verkehrsgerichtstag in Goslar diskutiert werden und die Debatte so weiter bereichert wird.“