Am Mittwoch endete die 76. Jahrestagung der Präsidentinnen und Präsidenten der höchsten Gerichte der ordentliche Gerichtsbarkeit in München.
Die Jahrestagung dient der Diskussion aktueller rechtspolitischer Fragen und Themen der Gerichtspraxis. Die Jahrestagung ist sogar etwas älter als das Grundgesetz und konnte dieses Jahr bereits zum 76. Mal durchgeführt werden.
In den letzten Tagen wurde ein ganzer Strauß an Themen diskutiert – vom großen Überbau der Rechtsstaatlichkeit und Demokratie über die eher für Feinschmecker des Zivilprozessrechts relevante Fragen der prozessualen Handhabung eines Antrags auf Aufhebung eines Schiedsspruchs bei einem nachfolgenden Antrag auf Vollstreckbarerklärung bis hin zum KI-Einsatz in der Justiz.
Die Ergebnisse der Tagung wurden heute im Rahmen einer Pressekonferenz vorgestellt.
Einleitend hielt der Präsident des Oberlandesgerichts München Dr. Heßler fest, dass der Rechtsstaat und die Demokratie vor dem Hintergrund der gegenwärtigen politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen der Verteidigung bedürfen. Die Tagung verurteilt jeden Angriff auf die Grundfesten der demokratischen Grundrechte auf das Schärfste. Die Präsidentinnen und Präsidenten präsentierten einen ganzen Strauß an Maßnahmen zur Stärkung des Rechtsstaats. Ein besonderer Schwerpunkt soll dabei der Dialog mit Bürgerinnen und Bürger und die Arbeit mit jungen Menschen bilden. Die Teilnehmer der Tagung führten im Rahmen des Programms auch ein Gespräch mit der Präsidentin der israelitischen Kultusgemeinde Dr. Charlotte Knobloch, die ihrerseits die Bedeutung der Arbeit mit Jugendlichen betonte.
Einen weiteren Schwerpunkt der Tagung bildete das Thema „Der Zivilprozess der Zukunft“. Im Rahmen der Pressekonferenz stellten die Präsidentin des Bundesgerichtshofs Bettina Limperg sowie die Präsidenten der Oberlandesgerichte Celle und Düsseldorf Stephanie Otte und Dr. Werner Richter die Münchener Thesen zum Zivilprozess der Zukunft vor, die sich mit Fragen des Zugangs zum Recht, der Qualität und Effizienz der Rechtsprechung und den Besonderheiten der wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten befassen.
Dr. Heßler betonte abschließend die hervorragende Atmosphäre der Tagung und lobte die Münchener Thesen zum Zivilprozess der Zukunft.
(c) OLG München, 08.05.2024