Immer mehr Menschen – insbesondere Frauen und Mädchen – werden Opfer von Deepfakes, täuschend echt wirkenden Bildern, Videos oder Tonaufnahmen. Diese werden beispielsweise zum Mobben, in Rachepornos oder zur Manipulation der öffentlichen Meinung eingesetzt. Mehr als 90 Prozent missbräuchlicher Deepfakes im Internet betreffen nach Schätzungen die Bereiche Pornografie und Nacktheit – die Opfer sind ganz überwiegend Frauen. Mit Generativer Künstlicher Intelligenz sind Deepfakes immer leichter zu erstellen und die zugrunde liegende Technologie für jedermann günstig verfügbar. Die Staatsregierung will die Menschen auch in der digitalen Welt bestmöglich schützen. Der Ministerrat hat deshalb eine Bundesratsinitiative zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes auf den Weg gebracht.
Bislang gibt es zwar zahlreiche strafrechtliche Regelungen. Diese erfassen jedoch nur Teilaspekte und werden dem besonderen Unrechtsgehalt der Taten nicht gerecht. Bayern schlägt deshalb eine eigene Vorschrift gegen missbräuchliche Deepfakes vor, die in einem neuen Paragrafen 201b Strafgesetzbuch verankert werden soll. Der neue Paragraf sieht für die Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch digitale Fälschungen Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafen vor. Für schwerwiegende Fälle, wie etwa der Verbreitung pornografischer Deepfakes, ist eine Strafschärfung mit Höchststrafe von bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe vorgesehen. Deepfakes, die „in Wahrnehmung überwiegender berechtigter Interessen“ verbreitet werden, namentlich im Auftrag der Kunst, der Forschung oder der Berichterstattung, werden ausdrücklich ausgenommen.
Deepfakes entwickeln sich zugleich zu einer Gefahr für die Demokratie, wie Medienberichte über manipulierte Statements von Politikern oder Anrufe in Wahlkämpfen belegen. Der neue Paragraf erfasst auch diese Fälle. Bayern hat bereits im Rahmen der Justizministerkonferenzen 2021 und 2023 gefordert, die Gefahren von Deepfakes in den Blick zu nehmen, wenn sie die öffentliche Meinung oder den politischen Diskurs manipulieren.
Die Bundesregierung ist bislang nicht tätig geworden. Bayern setzt sich deshalb erneut und mit einem konkreten Regelungsvorschlag dafür ein, das Strafrecht auf die Höhe der Zeit zu bringen und die bestehenden Schutzlücken zu schließen.
(c) Bayerische Staatsregierung, 14.05.2024