Die gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren sollen erhöht werden. Damit soll den gestiegenen Personal- und Sachkosten von Rechtsanwaltskanzleien Rechnung getragen werden. Die Rechtsanwaltsgebühren sind seit Anfang 2021 nicht erhöht worden. Auch die Honorarsätze für Sachverständige und Sprachmittler, die von einem Gericht oder der Staatsanwaltschaft herangezogen werden, sollen an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst werden. Gleiches gilt für die Gerichts- und Gerichtsvollziehergebühren und die Vergütung von Verfahrensbeiständen in familiengerichtlichen Verfahren. Diese sollen ebenfalls angepasst werden. Dies sieht eine vom Bundesminister der Justiz vorgelegte Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf vor, die das Bundeskabinett heute beschlossen hat. 

Bundesjustizminister Dr. Volker Wissing erklärt:

„Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte leisten einen wesentlichen Beitrag für den Zugang der Bürgerinnen und Bürger zum Recht. Um ihre wichtige Tätigkeit ausüben zu können, müssen sie angemessen vergütet werden. Die geltenden Gebührensätze stellen dies nicht mehr sicher. Sie müssen an die Preisentwicklung der letzten Jahre angepasst werden. Mit der vorgeschlagenen Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren wollen wir die wirtschaftliche Grundlage für die Anwaltschaft sichern – und damit zugleich den Rechtsstaat stärken. Auch qualifizierte Sachverständige, Sprachmittler und Gerichtsvollzieher sowie durchsetzungsstarke Verfahrensbeistände in familiengerichtlichen Verfahren sind essenziell für eine leistungsfähige Justiz. Und auch sie sind auf eine faire und ausgewogene Vergütung angewiesen. Unser Gesetzentwurf sieht deshalb auch insoweit Anpassungen vor. Es liegt im Interesse unseres Rechtsstaats und der Rechtspflege in Deutschland, dass dieser Gesetzentwurf noch vor der Bundestagswahl verabschiedet wird.“

Die Formulierungshilfe eines Gesetzes zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes, des Justizkostenrechts sowie des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligenGerichtsbarkeit (sogenanntes Kostenrechtsänderungsgesetz 2025) sieht im Einzelnen folgende Regelungen vor:

  • Bei der gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütung wird eine Kombination aus strukturellen Verbesserungen sowie einer linearen Erhöhung der Gebühren vorgeschlagen. Dabei sollen die Betragsrahmen- sowie die Festgebühren um 9 Prozent und die Wertgebühren um 6 Prozent steigen. Damit wird den gestiegenen Kosten für den Kanzleibetrieb Rechnung getragen.
  • Zudem sollen die Vergütungs- und Entschädigungssätze des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) für Sachverständige und Sprachmittler, die von einem Gericht oder der Staatsanwaltschaft herangezogen werden, um 9 Prozent erhöht werden. 
  • Zum Ausgleich der gestiegenen Kosten der Justiz sollen auch die Gerichtsgebühren nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) sowie dem Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG) um 9 Prozent bei den Fest-, Mindest- und Höchstgebühren sowie um 6 Prozent bei den Wertgebühren angehoben werden. Gleiches gilt für die Gebühren nach der Gebührentabelle A des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG). Auch die Gerichtsvollziehergebühren sollen um 9 Prozent steigen.
  • Die Entschädigungstatbestände für die Telekommunikations-überwachung sollen an die geänderten technischen Rahmen-bedingungen und die Entschädigungssätze an die veränderten Personal- und Sachkosten angepasst werden.
  • Auch die im Jahre 2009 im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit eingeführte Pauschalvergütung für Verfahrens-beistände soll angehoben werden. Mit der Vergütungserhöhung soll die Stellung des Verfahrensbeistands gestärkt werden. Gleichzeitig wird eine Geschwisterpauschale eingeführt. Diese soll Synergie-effekten Rechnung tragen, wenn der Verfahrensbeistand für mehrere Kinder in demselben Haushalt bestellt wird. Zugleich wird eine Regelung für die Erstattung von Auslagen bei der Hinzuziehung von Dolmetschern geschaffen.

Die Formulierungshilfe wird nun den Koalitionsfraktionen für die Einbringung eines entsprechenden Gesetzentwurfes aus der Mitte des Deutschen Bundestages zur Verfügung gestellt.

Die Formulierungshilfe für den Gesetzentwurf ist hier abrufbar.

BMJ, 11.12.2024

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