Im Bundestag wurden heute die Gesetzesentwürfe der Fraktionen SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen und zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, beraten. Die Bundesregierung hat im Dezember 2022 einen Entwurf zum Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden auf den Weg gebracht. Das Vorhaben erreichte im Bundesrat keine Zustimmung. Jetzt soll ein Teil des Gesetzgebungsverfahrens der Zustimmungspflicht des Bundesrates entzogen werden.
Hessens Justizminister Roman Poseck erklärte heute in seiner Rede im Bundestag: „Hinweisgeberschutz ist von zentraler Bedeutung, wenn es um die Aufdeckung gravierender Missstände geht. Und deshalb müssen Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber geschützt und die EU-Whistleblower-Richtlinie zügig umgesetzt werden.
Die Art und Weise, mit der die Umsetzung seitens der Regierungsfraktionen aber mittlerweile betrieben wird, begegnet erheblichen Bedenken und zwar sowohl hinsichtlich des Procederes als auch inhaltlich. Nachdem der Bundesrat dem Gesetz aufgrund inhaltlicher Bedenken die Zustimmung versagt hatte, wäre es der übliche Weg gewesen, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Das Grundgesetz ist in Streitfällen zwischen Bund und Ländern auf Kompromisse angelegt. Dass ein im Bundestag schon abgeschlossenes Gesetzgebungsverfahren abgebrochen und neu begonnen wird, nur um den Bundesrat ‚außen vor‘ zu halten, hat es so noch nicht gegeben.
Offensichtlich fehlt der Ampel-Koalition hier der Wille zum Kompromiss und die Sensibilität für unseren Föderalismus. Ein Kompromiss hätte sowohl die Schutzinteressen der Hinweisgeber als auch die Belange der Unternehmen in einen guten Ausgleich bringen können. Und er hätte auch zügig gefunden werden können. Die Hand der Länder ist ausgestreckt gewesen. Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren liegen in der Verantwortung des Bundes, nicht der Länder. Anstatt eine gemeinsame Lösung mit den Ländern zu finden, wollen die Regierungsfraktionen das Vorhaben nun ohne Beteiligung der Länder und zum Nachteil des Wirtschaftsstandorts Deutschland durchbringen. Das Vorhaben ist für eine Machtdemonstration der Regierungsmehrheit ungeeignet. Die deutschen Unternehmen werden dadurch im internationalen Wettbewerb benachteiligt. Auch inhaltlich zeigen die vorgelegten Gesetzentwürfe ein unberechtigtes Misstrauen gegenüber den Unternehmen auf.
Gerade in den Zeiten großer Unsicherheiten für unsere Wirtschaft sollten zusätzliche Belastungen für die Unternehmen auf das unbedingt erforderliche Maß begrenzt werden. Deutschland braucht einen effektiven Hinweisgeberschutz, aber gleichzeitig auch eine Beachtung der berechtigten Belange der Unternehmen. Die nun vorgenommene Aufspaltung des Gesetzgebungsvorhabens zur Umgehung der Zustimmungspflicht des Bundesrates ist mehr als fragwürdig.
Das Vorgehen der Ampel-Koalition in dieser Sache fällt mit der Kritik von Bundestag und Bundesrat an unzureichender Beteiligung in zahlreichen Gesetzgebungsvorhaben zusammen. Im Interesse eines respektvollen Umganges im föderalen Gefüge unseres Landes muss es an dieser Stelle schnellstmöglich eine Umkehr in der Zusammenarbeit geben.“
Quelle: Justizministerium Hessen, Pressemitteilung vom 17. März 2023