Hessens Justizminister Christian Heinz hat heute im Bundesrat für den Gesetzesentwurf der Hessischen Landesregierung zur Speicherung von IP-Adressen geworben:
„Seit Oktober 2022 sind deutschlandweit 29.500 Meldungen zu Kinder- und Jugendpornographie bei unseren Ermittlungsbehörden eingegangen, denen wegen fehlender Ermittlungsansätze nicht nachgegangen werden konnte. 29.500 Meldungen! Hinter dieser Zahl verbergen sich tausende Einzelschicksale, deren Opfer die Taten nicht vergessen, sondern im schlimmsten Fall ein Leben lang mit sich herumtragen.“
Justizminister Heinz führte in seiner Rede aus, dass sich viele bisher darauf zurückgezogen hätten, eine Speicherung von IP-Adressen zur Bekämpfung schwerer Kriminalität sei rechtlich nicht möglich, weswegen sie abgelehnt worden sei. Doch spätestens seit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs aus September 2022 sei dies nicht mehr möglich. Das Gericht habe einen Korridor eröffnet, innerhalb dessen die Speicherung der IP-Adresse zur Bekämpfung schwerer Kriminalität wie Kinderpornographie und Kindesmissbrauch möglich sei.
„Mit dem Gesetzesentwurf orientieren wir uns strikt an den Erfahrungen und Bedürfnissen der Praxis und haben die Speicherfrist auf einen Monat festgeschrieben. Dieser Zeitraum ist ausreichend, aber auch notwendig, um nach einer statistischen Auswertung des Bundeskriminalamtes aus dem vergangenen Jahr eine Erfolgsquote von über 90% erreichen zu können.“
Heinz kritisierte auch die das „Quick Freeze“-Verfahren, auf das sich die Koalitionspartner auf Bundesebene geeinigt haben. Es sei nach Auffassung aller Fachleute unzureichend.
„Einfrieren kann man nur Daten, die man hat. Das Problem unserer Ermittlerinnen und Ermittler ist aber, dass die erforderlichen IP-Adressen – eben wegen der fehlenden Speicherpflicht – erst gar nicht zur Verfügung stehen. Deshalb muss man an dieser Stelle aufrichtig sein und die genannten Regelungsansätze nicht als gleich wirksame Alternativen darstellen. Mit dem „Quick-Freeze-Verfahren“ lösen wir das Problem nicht.“
Christian Heinz merkte zudem an, dass die Ermittlungsbehörden auch oft auf die Unterstützung und Hilfe ausländischer Behörden angewiesen seien:
„Soweit wir heute überhaupt Ermittlungserfolge haben, gehen diese häufig auf Hinweise von befreundeten ausländischen Diensten zurück. Denn in den Vereinigten Staaten und vielen europäischen Staaten hat man längst erkannt, dass eine wirksame Bekämpfung von Kindesmissbrauch ohne eine IP-Adressenspeicherung nicht gelingen kann. Auch in der Europäischen Union ist die IP-Adressenspeicherung die Normalität – nicht die Ausnahme. Die Speicherdauer beträgt in vielen Ländern sogar sechs Monate oder noch länger.“
Schließlich wies Heinz darauf hin, dass die von Kritikern der IP-Adressenspeicherung oft erhobenen Bedenken wegen zu weit gehender Speicherung von Daten nicht angebracht seien:
„Der Gesetzentwurf sieht ausschließlich die Speicherung der IP-Adresse vor. Es geht nicht um die Speicherung objektiver oder geographischer Verkehrsdaten. Bewegungsprofile von Bürgerinnen und Bürger können also nicht erstellt werden. Wir schlagen mit dem Gesetzentwurf lediglich vor, dass Computer, mit denen schlimmste Straftaten begangen werden, für den Zeitraum eines Monats wie ein Telefon behandelt werden. Das müssen wir zum Schutz der Kinder ermöglichen. Datenschutz darf nicht zum Täterschutz werden.“
(c) HMdJ, 26.04.2024