Trotz erheblicher Bedenken und Kritik seitens der Sicherheitsbehörden in den Ländern ist zum 1. April 2024 das Konsumcannabisgesetz (KCanG) des Bundesministeriums für Gesundheit in Kraft getreten. Die Regelungen zum Eigenanbau in Anbauvereinigungen treten zum 1. Juli 2024 in Kraft. Nachdem erkennbar war, dass es trotz der bundesgesetzlichen Regelung der Ordnungswidrigkeitentatbestände im KCanG keinen bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog geben wird, hat die Behörde für Inneres und Sport einen eigenen Bußgeldkatalog für Hamburg erarbeitet, der mit dem heutigen Tag in Kraft tritt. Zuvor hatte der Senat am Dienstag mit einer entsprechenden Anordnung die Übertragung der Zuständigkeiten für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach dem KCanG auf die Innenbehörde beschlossen.
Die hohen Geldstrafen sollen dabei eine abschreckende Wirkung entfalten, um insbesondere die Weitergabe von Cannabis an Kinder und Jugendliche zu unterbinden und diese zu schützen. Empfindliche Geldbußen von 100 Euro bis zu 30.000 Euro sind je nach Ordnungswidrigkeitentatbestand möglich. Wer in Hamburg vor Kindern und Jugendlichen Cannabis konsumiert, dem droht eine Strafe von bis zu 1.000 Euro. In Schulen oder auf Spielplätzen sowie deren Sichtweise droht ein Bußgeld von bis zu 500 Euro. Gleiches gilt Kinder- und Jugendeinrichtungen und öffentlich zugänglichen Sportstätten. Noch nicht enthalten sind Verstöße gegen die Vorschriften zu Anbauvereinigungen, die erst zum 1.7.2024 in Kraft treten.
Innensenator Andy Grote: „Meine klare Erwartung wäre gewesen, dass der Bund bei einem bundesweit geltenden Gesetz wie dem Cannabisgesetz auch klarstellt, wie Missbrauch und Verstöße sanktioniert werden können. Dass das ausgeblieben ist, zeugt einmal mehr von einem Gesetz, das auf ganzer Linie unausgereift ist. Wir müssen jetzt damit umgehen und wollen mit unserem Bußgeldkatalog zumindest dafür sorgen, dass die noch geltenden Einschränkungen eingehalten werden und Verstöße zu spürbaren Sanktionen führen. Insbesondere wollen wir dafür sorgen, dass Kinder und Jugendliche keinen Zugang zu Cannabis haben.“
Sanktionen im Überblick
Besitz von 26-30g Cannabis außerhalb der Wohnung | 500 – 1.000 Euro |
Besitz von mehr als 50g und bis zu 60g Cannabis innerhalb der Wohnung | 500 – 1.000 Euro |
Besitz von Cannabis im militärischen Bereich | 500 – 1.000 Euro |
Anbau von Cannabis im militärischen Bereich | 750 – 1.250 Euro |
Einfuhr von Cannabissamen aus Nicht-EU-Ländern zu Geschäftszwecken | 100 – 30.000 Euro |
Cannabiskonsum vor Minderjährigen | 1.000 Euro |
Cannabiskonsum in der Nähe von Schulen, Kindergärten, Spielplätzen, Jugendeinrichtungen und öffentlichen Sportstätten (100 Meter Luftlinie) | 500 Euro |
Cannabiskonsum in Fußgängerzonen zwischen 7:00 – 20:00 Uhr | 500 Euro |
Nicht ordnungsgemäße Lagerung oder Aufbewahrung von Cannabis in der Wohnung | 500 – 750 Euro |
(c) Innenbehörde Hamburg, 08.05.2024