Die Bundesregierung hat in der heutigen Kabinettsitzung zwei Gesetzentwürfe zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für die Arbeit des Bundeskriminalamts beschlossen. Es handelt sich um Formulierungshilfen für die Koalitionsfraktionen für aus der Mitte des Deutschen Bundestages einzubringende Entwürfe.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Das Bundeskriminalamt braucht schlagkräftige Instrumente im Kampf gegen Terrorismus und schwere und organisierte Kriminalität. Dafür müssen wir weiter sorgen. Das Bundesverfassungsgericht hat Anfang Oktober über spezifische Befugnisse des Bundeskriminalamts zur Datenerhebung und Datenverarbeitung als Zentralstelle der Polizei entschieden. Diese sind in weiten Teilen verfassungskonform, müssen aber teilweise konkreter gefasst werden. Das Bundesverfassungsgericht hat für diesen spezifischen Bereich erstmals Vorgaben gemacht, wie die notwendigen Befugnisse des BKA rechtssicher auszugestalten sind. Unsere heute im Kabinett beschlossenen Gesetzentwürfe sehen genau diese Konkretisierungen vor. Da das Bundesverfassungsgericht eine kurze Frist bis Ende Juli 2025 gesetzt hat, sollten diese Gesetzentwürfe zügig beraten werden.“
Mit dem Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes werden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 1. Oktober 2024 – Az. 1 BvR 1160/19) für die vorsorgende Speicherung von Beschuldigtendaten im polizeilichen Informationsverbund umgesetzt. Künftig wird eine Negativprognose bezüglich der weiteren Begehung von Straftaten durch den Beschuldigten für die vorsorgende Speicherung von Daten vorausgesetzt und die Speicherdauer wird neu geregelt. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.
Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes und des Zollfahndungsdienstgesetzes werden Vorgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts bezüglich der Überwachung von Kontaktpersonen im Rahmen der Terrorismusbekämpfung (Urteil vom 1. Oktober 2024 – Az. 1 BvR 1160/19) und bezüglich des Schutzes des Kernbereichs privater Lebensgestaltung beim Einsatz von Verdeckten Ermittlern und Vertrauenspersonen (Beschluss vom 9. Dezember 2022 – Az. 1 BvR 1345/21) umgesetzt. Die Überwachung der Kontaktpersonen von Terrorverdächtigen setzt künftig voraus, dass die Maßnahme auch gegenüber dem Terrorverdächtigen selbst zulässig wäre. Darüber hinaus beinhaltet dieser Gesetzentwurf redaktionelle Änderungen im Bundeskriminalamtgesetz und bedarf der Zustimmung des Bundesrates.
In seinem Urteil vom 1. Oktober 2024 (Az. 1 BvR 1160/19) ordnete das Bundesverfassungsgericht die Fortgeltung der Befugnis zur vorsorgenden Speicherung von Beschuldigtendaten im polizeilichen Informationsverbund und der Befugnis zur Überwachung von Kontaktpersonen im Rahmen der Terrorismusbekämpfung an. Dies begründete das Bundesverfassungsgericht damit, dass die Verfassungswidrigkeit nicht den Kern der Befugnisnormen, sondern einzelne Aspekte ihrer rechtsstaatlichen Ausgestaltung betreffe. Zudem seien die Befugnisse von Bedeutung für die Verhütung und Verfolgung bestimmter Straftaten durch die Sicherheitsbehörden. Die Fortgeltung der Befugnisnormen begrenzte das Gericht auf den Zeitraum bis zum 31. Juli 2025.
BMI, 11.12.2024