Die monetären Schwellenwerte zur Bestimmung der Unternehmensgrößenklassen im Handelsbilanzrecht sollen um rund 25 Prozent angehoben werden. Das sieht ein Gesetzesentwurf vor, den die Bundesregierung heute auf Vorschlag des Bundesministers der Justiz beschlossen hat. Von der Anhebung werden insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen profitieren.
Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann erklärt dazu:
„Deutschland braucht mehr wirtschaftliche Dynamik. Der Abbau von Bürokratie ist dafür ein wichtiger, manchmal noch unterschätzter Baustein. Denn Bürokratieabbau ist ein Konjunkturprogramm zum Nulltarif. So profitieren von der Anhebung der Schwellenwerte bei der Bilanzierung und Rechnungslegung 52.000 Unternehmen in unserem Land – und zwar schon bei der Aufstellung ihrer Abschlüsse für das Jahr 2023. Sie werden um rund 650 Millionen Euro Bürokratiekosten pro Jahr entlastet. Das sind im Durchschnitt also 12.500 Euro pro Unternehmen. Das zeigt: Die Anhebung der Schwellenwerte führt zu weniger Papierarbeit und mehr unternehmerischer Freiheit, sich der eigentlichen Arbeit und Wertschöpfung zu widmen.“
Die monetären Schwellenwerte legen fest, ob ein Unternehmen von einem „Kleinstunternehmen“ zu einem „kleinen“ Unternehmen, von einem „kleinen“ zu einem „mittelgroßen“ Unternehmen und von einem „mittelgroßen“ zu einem „großen“ Unternehmen im Sinne des Handelsbilanzrechts wird. Der Umfang der Bilanzierungs- und Berichtspflichten hängt von der Unternehmensgröße ab: So hat etwa ein „kleines“ Unternehmen deutlich weniger intensive Pflichten als ein „großes“ Unternehmen. Durch die Anhebung werden sehr viele Unternehmen in eine niedrigere Größenklasse rutschen – was für sie mit einer deutlichen Reduzierung des bürokratischen Aufwands und erheblichen Kostensenkungen verbunden ist.
Das Entlastungspotential für die Wirtschaft beläuft sich auf rund 650 Millionen Euro pro Jahr. Dies entspricht einer jährlichen Reduktion der insgesamt durch Offenlegungspflichten für publizitätspflichtige Unternehmen verursachten Bürokratiekosten um rund 16 Prozent. Von der Anhebung der Schwellenwerte werden etwa 52.000 Unternehmen (Kapitalgesellschaften, haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften und Genossenschaften) profitieren. So werden künftig knapp 11.200 „kleine Unternehmen“ als Kleinstunternehmen klassifiziert. Diese Unternehmen werden damit um über 93 Millionen Euro pro Jahr entlastet.
Die Schwellenwertanhebung dient der Umsetzung der Delegierten Richtlinie 2023/2775 der Kommission vom 17. Oktober 2023 zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durch Anpassung der Größenkriterien für Kleinstunternehmen und für kleine, mittlere und große Unternehmen oder Gruppen. Die europäischen Regelungen ermöglichen es, die Schwellenwertanhebung auch rückwirkend für das Geschäftsjahr 2023 geltend zu machen.
(c) BMJ, 17.01.2024