Zur Einigung der Änderung des Nachweisgesetzes im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zum Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) erklärt Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann:
„Diese Regierung hat verstanden – das haben wir mit dem Meseberger Entlastungspaket gezeigt. Das darf aber nur ein nächster Schritt sein. Um gegen den Bürokratie-Burnout unserer Unternehmen wirksam vorzugehen, muss Bürokratieabbau ein Dauerbrenner dieser Legislaturperiode sein. Umso mehr freue ich mich, dass wir schon gleich zu Beginn des parlamentarischen Verfahrens des BEG IV einen Meilenstein setzen konnten: Von der Ersetzung der Schriftform durch die Textform im Nachweisgesetz profitieren Arbeitnehmer und Arbeitgeber. So können Arbeitsverträge künftig vollständig einfach und digital abgeschlossen werden, beispielsweise per E-Mail. Viele Verbände und Unternehmen hatten sich dafür ausgesprochen – und genau das setzen wir jetzt um. Diesen Trend müssen wir im weiteren parlamentarischen Verfahren fortsetzen. Denn: Bürokratieabbau ist ein Konjunkturprogramm zum Nulltarif.“