Mehr als 600 Jurist*innen – darunter Richterinnen, Staatsanwälte, Notarinnen und Rechtsanwälte – fordern ein AfD-Verbotsverfahren. In einem Offenen Brief, den der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) initiiert und aufgrund der großen Resonanz erneut zur Zeichnung geöffnet hatte, wenden sich nunmehr 619 Jurist*innen an die Abgeordneten des Bundestags und an die Bundesregierung.

„Diese Woche ist die letzte Chance: Die Antragsberechtigten müssen jetzt ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD einleiten, bevor es zu spät ist“, erklärt RAV-Vorstandsmitglied Angela Furmaniak. „Die Reaktionen auf unseren Offenen Brief waren so überwältigend, dass wir eine zweite Runde gestartet haben“, so die Strafverteidigerin.

„Ich habe den Offenen Brief unterschrieben, weil ich geschworen habe, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu schützen. Aufgrund der Erkenntnisse des Verfassungsschutzes liegt eine Gefährdung ebendieses Fundaments unserer demokratischen Gesellschaft durch die AfD nahe, weshalb das Bundesverfassungsgericht zur Prüfung eines Parteiverbots bemächtigt werden sollte“, erklärt einer der Unterzeichner, Sprecher der Fachgruppe Strafrecht der Neuen Richtervereinigung Simon Pschorr.

„Immer mehr Menschen erkennen, dass die AfD menschenverachtende und demokratiefeindliche Ziele verfolgt“, beobachtet auch RAV-Geschäftsführer Dr. Lukas Theune„Die rechtsextreme Partei richtet sich gegen grundlegende Werte unserer Verfassung.“ Vor den Neuwahlen entscheidet der Bundestag nur noch über besonders dringliche Vorhaben. Nach Auffassung der Unterzeichnenden ist der Schutz der Demokratie und des Grundgesetzes aktuell die dringlichste Aufgabe.

„Wer jetzt noch lamentiert, es gäbe nicht genug Beweise für die Verfassungsfeindlichkeit der AfD, die es in unseren Augen gibt, dem sage ich: Das zu prüfen ist Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts. Die Politik sollte den Weg dafür endlich freimachen“, sagt Furmaniak. „Weitere vorbereitende Untersuchungen, wie sie nun einige Abgeordnete fordern, sind nicht notwendig und führen zu Verzögerungen, die unsere Demokratie gefährden“, heißt es in dem Brief. Bereits im November hatten 17 Verfassungsrechtler*innen eine Prüfung dazu durchgeführt und eine Stellungnahme an den Bundestag übergeben. Auch ein Gutachten des Deutschen Instituts für Menschenrechte dokumentiert, dass die Voraussetzungen für ein AfD-Verbotsverfahren erfüllt sind.

Zum Offenen Brief des RAV geht es hier.

RAV, 27.01.2025

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