Statement von Rechtsanwalt Swen Walentowski, Leiter Politische Kommunikation und Medien des Deutschen Anwaltvereins (DAV):
Im Zuge der (teilweisen) Cannabis-Legalisierung hat sich eine unabhängige Expertenkommission für einen THC-Grenzwert im Straßenverkehr von 3,5 Nanogramm je Milliliter Blutserum ausgesprochen. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hatte schon länger eine entsprechende Anhebung gefordert und hält den Vorschlag für zielführend. Nun wehren sich mehr und mehr Bundesländer gegen diesen Vorstoß, weil er zu weit gehe oder die Diskussion überstürzt sei. Der DAV hält diese Skepsis für abwegig.
„Die politische Diskussion ist derzeit von wenig Wissen, dafür umso mehr Vorurteilen geprägt – und sie ist nur für diejenigen ‚übereilt‘, die sich mit dem Thema bisher nicht befasst haben. 3,5 mag als reine Zahl nach einem hohen Wert klingen, wenn man bisher nur mit Promille-Werten hantiert hat. Tatsächlich entspricht diese THC-Konzentration aber einer Blutalkohol-Konzentration von 0,2 Promille – also ungefähr dem Zustand nach einem kleinen Glas Wein zum Essen. Mit Rausch hat das nicht viel zu tun.
Der Konsum von Cannabisprodukten ist seit Anfang April genauso legal wie der Konsum von Alkohol. Die Länder sollten also aufhören, moralisierend zwischen vermeintlich guten und bösen Rauschmitteln zu unterscheiden, und vielmehr auf die Beurteilung derer vertrauen, die sich damit auskennen. Der vorgeschlagene Wert der Kommission ist konservativ, aber zielführend, um nicht massenweise nüchterne Fahrer:innen zu bestrafen, deren Konsum Tage zurückliegt.“