Bereits in der Vergangenheit haben der Deutsche Anwaltverein (DAV) und der Deutsche Verkehrsgerichtstag eine Anpassung des THC-Grenzwerts für den Straßenverkehr gefordert. Nun will das Bundesverkehrsministerium eine Arbeitsgruppe einrichten, um Änderungsbedarfe am aktuellen Grenzwert zu überprüfen. Der DAV begrüßt das.
„Nur berauschte Fahrerinnen und Fahrer dürfen auch sanktioniert werden. Die Regeln zum Alkoholkonsum berücksichtigen das bereits – der Toleranzwert beim THC hingegen kriminalisiert Fahrer noch Tage nach dem Konsum. Eine Gleichstellung mit dem Alkohol ist notwendig – beispielsweise durch nach THC-Konzentration gestaffelte Rechtsfolgen. Dass das Verkehrsministerium sich nun damit auseinandersetzen will, wie der THC-Grenzwert in Zukunft aussehen soll, ist deswegen richtig. Gerade mit Blick auf die vorgesehene Entkriminalisierung von Cannabis kann dieser wichtige Punkt nicht ausgeblendet werden.
Eines darf bei der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit den Toleranzwerten nicht fehlen: Die Perspektive der Anwaltschaft, die mit den konkreten juristischen Folgen des Grenzwerts tagtäglich konfrontiert wird, ist elementar für die Ermittlung einer neuen und angemessenen Regelung.“
(c) DAV, 26.06.2023