In der Debatte um die Resilienz des Bundesverfassungsgerichts setzt sich der Deutsche Anwaltverein (DAV) auch für eine Absicherung des bewährten Zwei-Drittel-Quorums für die Wahl der Richter:innen ein. Deshalb sollten die Vorschläge der Justizministerkonferenz unbedingt weiterverfolgt werden. Die bisherigen Pläne des Bundesjustizministeriums lassen ausreichende Vorkehrungen gegen eine Blockade der Richterwahl vermissen.
„Nicht allein in Polen und Ungarn, sondern auch in den USA haben wir beobachten müssen, was passiert, wenn oberste Gerichte einseitig besetzt und instrumentalisiert werden sollen“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Ulrich Karpenstein, Vizepräsident des DAV. Deswegen sei es richtig, dass nicht nur parteiübergreifend, sondern auch zwischen Bund und Ländern ein konstruktiver Austausch stattfindet.
Besonders wichtig ist dem DAV die Installation wirksamer Mechanismen zur Blockadelösung. „Die Notwendigkeit, die Zwei-Drittel-Mehrheit für die Richterwahl verfassungsmäßig zu verankern, sehen wir ebenso wie die Länder“, so Karpenstein. Damit einhergehen müsse dann auch ein Blockade-Lösungsmechanismus: „Sollte diese Mehrheit über ein Jahr hinweg nicht erreicht werden, muss die Möglichkeit geschaffen werden, dass das jeweils andere Wahlorgan – also zum Beispiel der Bundesrat statt des Bundestags – einspringt.“
Die Ansätze der JuMiKo hatte der Anwaltverein deshalb von Beginn an gutgeheißen. Nun gelte es, einen Konsens zu erreichen und umzusetzen.
(c) DAV, 04.06.2024