Der Bundesrat hat am 5. Juli 2024 einen Gesetzentwurf für einen besseren strafrechtlichen Schutz von Amts- und Mandatsträgerinnen und -trägern auf den Weg gebracht. Er geht auf die Initiative von Sachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein zurück.
Schutz vor Übergriffen
Politikerinnen und Politiker seien immer wieder Übergriffen ausgesetzt, die auf Einschüchterung abzielen, um sie bei der Wahrnehmung ihres Amtes oder Mandats in eine bestimmte Richtung zu lenken, heißt es in der Begründung. Dieser Effekt werde dabei nicht zwingend durch eine einzelne Handlung, sondern meist durch die Gesamtheit mehrerer, auch von verschiedenen Personen unabhängig voneinander begangener Handlungen erzeugt.
Neuer Straftatbestand
Im Kern schafft der Gesetzentwurf den neuen Straftatbestand der Beeinflussung von Amts- und Mandatsträgern durch sogenanntes politisches Stalking. Damit sollen Entscheidungsträger gerade auch auf kommunaler Ebene vor einer Einflussnahme durch bedrohliche Übergriffe in ihr Privatleben geschützt werden. Bislang schwer verfolgbare Fälle, in denen beispielsweise Bürgermeisterinnen und Bürgermeister bis zu deren Rücktritt immer wieder eingeschüchtert und angegriffen wurden, sollen damit durch das Strafrecht besser erfasst werden.
Besonders schwere Fälle
Der Entwurf sieht auch vor, dass die Strafe in der Regel härter ausfällt, wenn das politische Stalking mit einem körperlichen Angriff einhergeht. Höhere Strafen sind auch für politisches Stalking von Personen unter 21 Jahren vorgesehen.
Erweiterung auf kommunale und europäische Ebene
Der Gesetzentwurf erweitert zudem zwei bereits bestehende Straftatbestände, die bisher nur Verfassungsorgane und deren Mitglieder auf Bundes- und Landesebene vor Nötigungen schützen, auf die kommunale und europäische Ebene. Dadurch soll die große Bedeutung von Entscheidungen in den Gemeinderäten und in der europäischen Gesetzgebung für den demokratischen Rechtsstaat unterstrichen werden.
Wie es weitergeht
Der Gesetzentwurf des Bundesrates wird nun beim Bundestag eingebracht, der darüber entscheidet. Vorher erhält die Bundesregierung die Gelegenheit zur Stellungnahme.
(c) Plenarsitzung des Bundesrates am 05.07.2024