Der Bundesrat hat zum „Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Justiz“ der Bundesregierung (20/10943) Stellung genommen. In der als Unterrichtung (20/11309) vorliegenden Stellungnahme schlägt die Länderkammer etliche Detailänderungen an dem im Bundesrat nicht zustimmungspflichtigen Entwurf vor. So werden in der Stellungnahme etwa Bedenken gegen den Entfall der Unterschriftenerfordernisse bei strafprozessualen Einwilligungen geäußert. Die Bundesregierung lehnt in ihrer Gegenäußerungen die vorgeschlagenen Änderungen überwiegend ab beziehungsweise kündigt weitere Prüfungen an.
Am Mittwoch, 15. Mai 2024, plant der Rechtsausschuss eine öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf. Die Anhörung steht noch unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Bundestagspräsidentin. Die Liste der Sachverständigen und deren Stellungnahmen (nach Eingang) auf bundestag.de: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a06_recht/anhoerungen/1000290-1000290
(c) HiB Nr. 305, 13.10.2024