Der Bundesrat hat am 27. September 2024 auf Antrag mehrerer Länder eine Entschließung zur Stärkung der Resilienz des Bundesverfassungsgerichts gefasst.
Mehr Regelungen im Grundgesetz verankern
Die Entschließung begrüßt den vom Bundesminister der Justiz und verschiedenen Bundestagsfraktionen vorgestellten Vorschlag, die im Grundgesetz verankerten Regelungen zum Bundesverfassungsgericht zu erweitern. Dies betrifft vor allem den Status und die Organisation des Gerichts, die Amtszeit seiner Richterinnen und Richter und die Bindungswirkung der Entscheidungen. Diese sind bisher lediglich im Bundesverfassungsgerichtsgesetz geregelt, das – anders als das Grundgesetz – als einfaches Gesetz im Parlament mit einer einfachen Mehrheit geändert werden kann.
Gespräche zwischen Bund und Ländern
Die vorgeschlagenen Verfassungsänderungen leisteten einen wichtigen Beitrag, um die Funktionsfähigkeit, Unabhängigkeit und Überparteilichkeit des Gerichts sicherzustellen, heißt es im Text der Entschließung. Um in Bundestag und Bundesrat die für eine Grundgesetzänderung erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit sicherzustellen, seien jedoch Gespräche zwischen Bund und Ländern erforderlich, da aus Sicht des Bundesrates noch Änderungen an dem Vorschlag notwendig seien.
Bundesverfassungsgerichtsgesetz zukünftig zustimmungsbedürftig
Der Bundesrat setzt sich dafür ein, dass zukünftig das Bundesverfassungsgerichtsgesetz nur mit Zustimmung der Länder gerändert werden kann. Dies berücksichtige den Willen der Väter und Mütter des Grundgesetzes, den Föderalismus als machtbeschränkenden Stabilitätsfaktor zu nutzen.
Wie es weitergeht
Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet, die sich dann mit den Vorschlägen der Länder befasst. Feste Fristvorgaben gibt es hierfür nicht.
(c) Plenarsitzung des Bundesrates am 27.09.2024