Der Bundesrat setzt sich für ein Verbot volksverhetzender Inhalte und verfassungswidriger Kennzeichen im Zusammenhang mit der Dienstausübung vom Amsträgerinnen und Amtsträgern ein und hat dazu einen Gesetzentwurf (20/9646) vorgelegt.
Demnach soll künftig mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden, „wer als Amtsträgerin oder Amtsträger in dienstlichem Zusammenhang in einer Weise, die geeignet ist, das Vertrauen der Allgemeinheit in rechtsstaatliches Handeln von Behörden oder sonstigen Stellen der öffentlichen Verwaltung zu erschüttern, volksverhetzende Inhalte äußert oder einer Person zugänglich macht oder Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verwendet“.
Der Tatbestand solle so gefasst werden, dass auch das Teilen solcher Inhalte in sogenannten geschlossenen Chatgruppen mit einem konkreten und bestimmten Personenkreis oder die Weiterleitung solcher Inhalte in diese Gruppen strafbar sein kann, sofern dies in Zusammenhang mit der Dienstausübung geschieht.
Die weit überwiegende Mehrheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes setzten sich täglich für die freiheitliche demokratische Grundordnung und rechtsstaatliche Prinzipien ein. Jedoch hätten Vorfälle in den vergangenen Jahren gezeigt, dass sich auch Amtsträgerinnen und Amtsträger, teilweise in Vorgesetztenfunktion, in Chatgruppen gegenüber ihren Kolleginnen und Kollegen rassistisch, antisemitisch oder fremdenfeindlich geäußert hätten, mitunter auch unter Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole, heißt es in der Vorlage der Länder zur Begründung.
Verwiesen wird auf negative Auswirkungen auf das Vertrauen von Bürgerinnen und Bürgern in die Integrität des öffentlichen Dienstes, „da sie eine Erosion der rechtsstaatlichen Kultur in dienstlichen Gruppen oder gar ganzen Behörden und eine nicht mehr an rechtsstaatlichen Grundsätzen ausgerichtete Dienstausübung befürchten mussten“.
(c) HiB Nr. 923, 07.12.2023