Zu der 2./3. Lesung des Gesetzesentwurfs zur Überarbeitung des Sanktionenrechts – Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt heute im Deutschen Bundestag (TOP 20, voraussichtlich 16.05 Uhr) erklärt Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann:
„Die heute vom Deutschen Bundestag beschlossene Reform des Sanktionenrechts kann man guten Gewissens eine historische Reform nennen. Seit vielen Jahren fordern Expertinnen und Experten in diesen Bereichen Neuregelungen, mehrere Bundesregierungen haben sich an dieser Reform die Zähne ausgebissen. Jetzt konnten wir den Durchbruch erzielen. Wir machen für Betroffene von Ersatzfreiheitsstrafen die Chance greifbarer, die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe etwa durch Ableistung gemeinnütziger Arbeit abzuwenden. Im Maßregelvollzug leisten wir einen wichtigen Beitrag dazu, dass sich die Behandlung wieder auf diejenigen Personen konzentrieren kann, die wirklich behandlungsbedürftig und -fähig sind. Durch die heute beschlossenen Maßnahmen stärken wir die Resozialisierung und Prävention – und entlasten zugleich den Staat und seine Einrichtungen. Daneben werden wir ausdrücklich auch „geschlechtsspezifische“ sowie „gegen die sexuelle Orientierung gerichtete“ Tatmotive in die Liste der Umstände, die bei der Strafzumessung zu berücksichtigen sind, aufnehmen. Bei der Modernisierung unseres Rechtsstaats sind wir heute wieder einen Schritt vorangekommen.“