Die Bundesregierung hat heute den vom Bundesminister der Justiz vorgelegten Entwurf einer Bürokratieentlastungsverordnung beschlossen. Die Verordnung ist Teil des Meseberger Entlastungspakets und ergänzt das Bürokratieentlastungsgesetz IV. Sie enthält Regelungen, die aus rechtlichen Gründen nicht per Gesetz, sondern nur mit einer Verordnung erlassen werden können. Verordnungen sind Rechtsakte, die aufgrund einer gesetzlichen Ermächtigung von der Regierung oder der Verwaltung erlassen werden – und nicht im Parlament.
Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann erklärt:
„Bürokratieabbau ist eine Daueraufgabe. Heute bringen wir das Meseberger Entlastungspaket über die Ziellinie. Mit diesem Paket haben wir das größte Bürokratieabbau-Programm in der Geschichte unseres Landes auf den Weg gebracht. Ganze 3,5 Milliarden Euro an Belastung nehmen wir so von den Schultern unserer Wirtschaft. Erst vor zwei Wochen hat der Bundestag mit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV eine Maßnahme aus dem Paket beschlossen. Heute legen wir mit dem abschließenden Baustein daraus nach: Die Bürokratieentlastungsverordnung entlastet die Wirtschaft um weitere 420 Millionen Euro pro Jahr. Wir bauen Anzeige- und Mitteilungspflichten ab und fördern die Digitalisierung. Zum Beispiel erleichtern wir die digitale Rechnungsstellung für Steuerberaterinnen und Steuerberater. Im Vergleich zum ersten Verordnungsentwurf haben wir das Entlastungsvolumen um mehrere hundert Millionen Euro gesteigert. Das zeigt: Beharrlichkeit zahlt sich aus. In diesem Geist werden wir weitermachen. Unser nächstes Ziel ist ein kraftvolles Jahresbürokratieentlastungsgesetz 2025. Denn ich bin überzeugt: Mit jährlichen Bürokratieabbaugesetzen können wir dauerhaft und substantiell für Entlastungen sorgen – im Interesse der Bürger, Betriebe und Behörden.“
Insgesamt umfasst die Verordnung 32 Rechtsänderungen, deren jährliche Entlastung für die Wirtschaft sich auf rund 420 Millionen Euro beläuft. Die Beiträge stammen aus mehreren Bundesminiserien. Das Bundesministerium der Justiz hat die Vorschläge koordiniert und zusammengeführt.
Die Einzelmaßnahmen lassen sich folgenden Schwerpunkten zuordnen:
- Maßnahmen zur Förderung der Digitalisierung,
- Abbau von Anzeige- und Mitteilungspflichten,
- weitere Verfahrenserleichterungen und Rechtsbereinigung.
Der größte Anteil mit rund 400 Millionen Euro pro Jahr entfällt auf die Regelungen zu Erleichterung bei der Rechnungsstellung von Steuerberaterinnen und Steuerberatern. Künftig sollen diese leichter und vollständig digital abgewickelt werden. Mit der Anhebung von Meldeschwellen im Kapital- und Zahlungsverkehr in der Außenwirtschaftsverordnung wird die Wirtschaft um weitere rund 14 Millionen Euro pro Jahr entlastet. Eine Entlastung von rund 6 Millionen Euro pro Jahr für die Wirtschaft bewirkt die Umsetzung eines Vorschlages aus der Verbändeabfrage aus dem Jahr 2023: Mit der Änderung im Lebensmittelrecht wird die elektronische Information über Zutaten und Verarbeitungshilfsstoffe ermöglicht.
Die Verordnung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie wird nun dem Bundesrat zugeleitet. Der Bundesrat muss der Verordnung zustimmen.
Den Text der Verordnung finden sie hier.
(c) BMJ, 09.10.2024