Als Islamisten eingestufte Demonstranten haben in Hamburg bei einem Aufmarsch zur Errichtung eines Kalifats aufgerufen, mit Plakaten wie „Deutschland = Wertediktatur“ und „Kalifat ist die Lösung“. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich fordert, Aufrufe zur Missachtung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung unter Strafe zu stellen. Eisenreich: „Wer in Deutschland das Kalifat fordert, stellt unseren Rechtsstaat infrage. Das ist völlig inakzeptabel. Ich fordere deshalb, öffentliche Forderungen nach einem Kalifat künftig strafrechtlich zu ahnden – je nach Fall auch mit Freiheitsstrafe.“
Terrororganisationen wie der IS im Jahr 2014 riefen das Kalifat aus. Der Minister: „Die Meinungs- und Versammlungsfreiheit sind ein hohes Gut. Wir wollen diese wichtigen Grundfreiheiten schützen. Die Propaganda von Islamisten für eine menschenfeindliche Staatsform dürfen wir aber nicht dulden. Wer öffentlich einen Unrechtsstaat fordert, muss die Härte unseres Rechtsstaats zu spüren bekommen.“
Bayern bringt dazu einen Antrag bei der 95. Justizministerkonferenz am 5./6. Juni in Hannover ein. Die Forderung nach einem Kalifat ist bislang – für sich gesehen – in Deutschland nicht strafbar. Deshalb soll der Bundesjustizminister gebeten werden, einen Vorschlag für einen Straftatbestand vorzulegen und dabei die verfassungsrechtlichen Spielräume zu nutzen.
Minister Eisenreich: „Öffentliche Forderungen nach der Errichtung des Kalifats oder der Einführung der Scharia fördern gesellschaftliche Spaltung, bilden den Nährboden für Hass und Hetze und Antisemitismus.“ Der Antrag bei der Justizministerkonferenz ist ein weiterer Baustein im Maßnahmenbündel der bayerischen Justiz gegen Extremismus und Antisemitismus. Im November 2023 hatte Bayern einen Gesetzesantrag in den Bundesrat eingebracht, der die sogenannte Sympathiewerbung für terroristische Vereinigungen wieder unter Strafe stellt. Damaliger Anlass waren die bejubelnden Kundgebungen pro Hamas nach dem Terrorangriff auf Israel. Der Minister: „Der Vorschlag Bayerns liegt auf dem Tisch. Die Bundesregierung ist aufgefordert zu handeln und diese Schutzlücke zu schließen.“
(c) StMJ, 01.06.2024