Sie sind nur so groß wie eine Münze und sollen helfen, Gegenstände wie Autos oder Koffer zu finden. Zuletzt wurden jedoch Fälle bekannt, in denen neuartige Bluetooth-Tracker (sog. Air/SmartTags) oder Peilsender (GPS-Tracker) zur Überwachung von Personen eingesetzt wurden. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: „Die Digitalisierung eröffnet viele neue Möglichkeiten – leider auch Stalkern. Seit der Reform des sogenannten Stalking-Paragrafens im Jahr 2021 werden Einsätze von Stalkingware als besonders schwere Fälle im Gesetz eingestuft. Bayern hatte sich dafür eingesetzt.“
Der Minister: „Bluetooth-Tracker oder auch GPS-Tracker werden durch die neuen Regelungen nicht rechtssicher erfasst. Bayern hat bereits im Gesetzgebungsverfahren auf diese Schutzlücke hingewiesen und erfolgreich einen Beschluss des Bundesrats initiiert. Wir fordern den Bundesjustizminister erneut auf, das Strafrecht beim Schutz vor Überwachung auf die Höhe der Zeit zu bringen.„
Bayern und Hamburg bringen dazu einen Antrag bei der 94. Justizministerkonferenz in Berlin ein.
Senatorin Anna Gallina: „Diese Tracker können nützlich sein, um verlorene Gegenstände schneller wiederzufinden. Wir sollten aber auch bei durchaus sinnvollen Technologien nicht die Gefahren, die durch deren Missbrauch entstehen können, außer Acht lassen. Es gibt Fälle, in denen diese Tracker eingesetzt wurden, um Personen ohne ihre Zustimmung und ihr Wissen zu orten und zu überwachen. Gerade für Opfer von Stalking ein absoluter Horror. Für einen konsequenten Opferschutz müssen wir hier dringend das Strafrecht nachschärfen. Bisher gibt es beim digitalen Ausspähen durch Tracker eine Strafbarkeitslücke, die wir nun schließen wollen. So wird auch klar, dass das Tracking von Personen und der damit verbundene Eingriff in ihre Persönlichkeitsrechte kein Spaß ist, sondern strafrechtliche Konsequenzen haben kann.“
Das Strafrecht bietet bislang unzureichenden Schutz vor dem Missbrauch personenbezogener Daten. Minister Eisenreich: „Die Vorstellung, jederzeit beispielsweise durch den Ex-Partner aufgespürt werden zu können, kann gravierende seelische und körperliche Folgen bei Betroffenen auslösen. Der Staat muss seine Schutzpflichten wahrnehmen und die Bürgerinnen und Bürger vor Stalking mit moderner Technik bewahren.“
Außerhalb des Strafgesetzbuches stellt § 42 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) die unangemessene Erhebung, Nutzung und Weitergabe fremder personenbezogener Daten unter Strafe. Die Regelung spielt in der Praxis u.a. aufgrund ihres unklaren Anwendungsbereichs und ihrer unbestimmten Voraussetzungen kaum eine Rolle. Eisenreich: „Wir schlagen daher vor, die Regelung zu überarbeiten und für eine bessere Sichtbarkeit in das Strafgesetzbuch zu überführen. Der Bundesjustizminister ist aufgefordert, das Thema anzugehen.“
(c) StMJ, 23.10.2023