Bayerns Innenminister Joachim Herrmann kritisiert den mit der Mehrheit der ‚Ampel-Regierung‘ vom Bundestag beschlossenen Gesetzentwurf, wonach der für alle Kraftfahrzeugführer geltende Grenzwert für Tetrahydrocannabinol (THC) im Straßenverkehr von 1,0 auf 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum erhöht werden soll. „Schlimm genug, dass die Bundesregierung mit Cannabis eine gefährliche Droge freigegeben hat. Jetzt auch noch die zu Recht strengen Vorgaben für Kraftfahrzeugführer derart massiv aufzuweichen, ist für die Verkehrssicherheit hochgefährlich“, betonte Herrmann. „Wir müssen leider mit einem erheblichen Anstieg der Fahrten unter Drogeneinfluss und mit höheren Unfallgefahren rechnen. Trotz Cannabislegalisierung wird das Fahren unter Cannabiseinfluss nicht ungefährlicher.“
Wie der Innenminister deutlich machte, unterliegt der Abbau von THC im Körper im Unterschied zum Abbau von Alkohol keiner Regelmäßigkeit. „Für Cannabis-Konsumenten ist der Zeitpunkt der Fahrtüchtigkeit daher nur schwer abschätzbar“, so Herrmann. Ein Mischkonsum mit Alkohol mache dies noch unberechenbarer. „Wir sind strikt gegen die geplante Anhebung des bisher bundesweit gültigen Wertes um das Dreieinhalbfache. Denn für uns hat die Verkehrssicherheit absolute Priorität.“ Laut Herrmann sollte eine entsprechende Änderung des Straßenverkehrsgesetzes von dieser Tragweite nur mit Zustimmung der Länder erfolgen. „Wir werden uns im Bundesrat mit Nachdruck dafür einsetzen, dass die bisherige Regelungslage zum THC-Grenzwert beibehalten und nicht durch eine Gesetzesänderung aufgeweicht wird“, kündigte der Innenminister an.
Ebenfalls kündigte Herrmann konsequente Verkehrskontrollen an: „Die Bayerische Polizei wird verstärkt auf Drogeneinfluss achten. Dazu sind auch Schwerpunktkontrollen vorgesehen. Verstöße werden konsequent zur Anzeige gebracht.“ Seit der Cannabis-Legalisierung hat die Bayerische Polizei laut Vorgangsverwaltungssystem vom 1. April bis Ende Mai 2024 bislang 1.913 Ordnungswidrigkeiten nach Paragraf 24a Straßenverkehrsgesetz wegen Verdacht auf Fahren unter Cannabiseinfluss registriert. Dazu kommen 103 Straftaten wegen Verdachts auf Trunkenheit im Verkehr infolge Cannabiseinflusses (Paragraf 316 Strafgesetzbuch) sowie neun Straftaten wegen Verdachts auf Gefährdung des Straßenverkehrs infolge Cannabiseinflusses (Paragraf 315c Strafgesetzbuch).
(c) IM Bayern, 07.06.2024