Der Bundesrat hat heute der überfälligen Anpassung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) zugestimmt. Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und der Deutsche Anwaltverein (DAV) hatten sich lange und intensiv für die Anpassung eingesetzt. Nun muss das Gesetz zügig in Kraft treten.

DAV und BRAK zeigen sich erleichtert, dass trotz aller politischen Schwierigkeiten dieses wichtige Vorhaben für den Zugang zum Recht nun noch zum Abschluss gebracht werden konnte – auch wenn die Erhöhung nicht ganz dem entspricht, was sich die Anwaltschaft gewünscht hätte. 

„Die Zustimmung stärkt das Vertrauen in den Rechtsstaat und war unverzichtbar. Was auf den ersten Blick nur eine Frage für die Berufsangehörigen zu sein scheint, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als Grundlage für den Zugang zum Recht“, erläutert Dr. h.c. Edith Kindermann, Präsidiumsmitglied des DAV

„Diese Reform sichert die Qualität der anwaltlichen Beratung und trägt dazu bei, den Zugang zum Recht auch in strukturschwachen Regionen zu erhalten“, betont BRAK-Schatzmeisterin Leonora Holling„Die Anpassung ist ein wichtiger Schritt, um die seit 2021 unveränderten Gebühren an die gestiegenen Personalkosten und die allgemeine Wirtschaftsentwicklung anzugleichen. Sie war längst überfällig!“

Die beschlossene Anpassung sieht eine Erhöhung der Wertgebühren um 6 Prozent und der Festgebühren um 9 Prozent vor. Diese Maßnahme trägt dem erheblichen inflationsbedingten Anstieg der Personal- und Sachkosten in den Anwaltskanzleien Rechnung und stellt sicher, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte weiterhin eine qualitativ hochwertige rechtliche Beratung und Vertretung gewährleisten können. 

„Die mehr als moderate Erhöhung trägt dazu bei, nicht nur die Anwaltschaft, sondern auch unsere demokratischen und rechtsstaatlichen Prinzipien zu stärken“, so Holling. „Besonders erfreulich ist, dass neben der linearen Erhöhung auch strukturelle Verbesserungen umgesetzt wurden, etwa die Anhebung der Gegenstandswerte in Kindschaftssachen auf 5.000 Euro sowie eine weitere Angleichung der Prozesskostenhilfevergütung an die Gebühren für Wahlanwältinnen und -anwälte“, betont Kindermann

Die Gebührenordnung der Anwaltschaft darf nicht von der gesamtgesellschaftlichen Einkommensentwicklung abgekoppelt werden. Deswegen pochen BRAK und DAV gemeinsam auf eine Anpassung in jeder Legislaturperiode! DAV und BRAK hatten sich lange und intensiv für diese Anpassung eingesetzt. Die nun erfolgte Zustimmung des Bundesrates bestätigt die Bedeutung einer angemessenen Vergütung als Grundlage für eine leistungsfähige und unabhängige Anwaltschaft. Jetzt muss es darum gehen, das Gesetz schnell zu verkünden, damit die Anpassung zeitnah in Kraft treten kann – die Anwaltschaft hat lange genug gewartet!

DAV/BRAK, 21.03.2025

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