Die CDU/CSU-Fraktion fordert eine Änderung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), um Zustimmungsfiktionsklauseln für die Änderung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) im Bankbereich wieder zu ermöglichen. Die Bundesregierung solle dazu Paragraf 675g BGB entsprechend anpassen, fordern die Abgeordneten in einem Antrag (20/4888).
Zur Begründung führt die Fraktion aus, dass die bisherige Praxis der Zustimmungsfiktionsklausel, nach der eine Kundin einer AGB-Änderung zustimmt, wenn sie nicht innerhalb einer bestimmten Frist widerspricht, durch ein Urteil des Bundesgerichtshof von 2021 für rechtswidrig erklärt worden sei. Vielmehr sei laut Gericht eine Zustimmung notwendig. Aus Sicht der Fraktion erschwert dieses Urteil Banken, „regelmäßig erforderliche Änderungen ihrer AGB vorzunehmen, ohne dass hierfür – unter Berücksichtigung des Schutzes der Interessen von Bankkunden – eine Notwendigkeit besteht“. Problematisch sei die aktuelle Rechtslage auch aus Sicht des Verbraucherschutzes. „Wenn Bankkunden bei künftigen AGB-Änderungen untätig bleiben oder ihre Zustimmung bewusst verweigern, droht ihnen nun die Kündigung ihres Kontos“, heißt es in den Antrag.
Quelle: Deutscher Bundestag, HiB Nr. 18 vom 11. Januar 2023