Das Bundesministerium der Justiz hat heute den Entwurf eines Bundesopferbeauftragtengesetzes veröffentlicht. Der Entwurf sieht vor, die Aufgaben des Bundesopferbeauftragten, der sich für die Anliegen von Opfern terroristischer Gewalt einsetzt, in einem Gesetz zu verankern.

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann erklärt dazu:

„Terroristische Gewalt fügt Betroffenen schweres Leid zu. Zugleich richtet sie sich auch gegen unsere freiheitliche Gesellschaft als Ganzes. Terroristen bekämpfen unsere freiheitliche Ordnung. Wenn sie Menschen in unserem Land angreifen, verletzten, töten, dann tun sie das immer auch, um unsere Freiheit zu zerstören. Als Bundesregierung müssen wir nach Kräften alles dafür tun, um Opfer und Hinterbliebene von terroristischen Anschlägen in Deutschland bestmöglich zu unterstützen. Die Arbeit des Bundesopferbeauftragten ist dabei ein entscheidender Beitrag. Diese Unterstützung für Betroffene wollen wir nun auf eine gesetzliche Grundlage stellen. Damit gewährleisten wir die dauerhafte und verlässliche Unterstützung von Betroffenen auch in Zukunft.“

Der Bundesopferbeauftragte ist zentraler Ansprechpartner für Betroffene von terroristischen Anschlägen im Inland. Er kümmert sich um ihre Anliegen und vermittelt praktische, finanzielle und psychosoziale Hilfe. Zudem setzt er sich im politischen Raum für die Belange der Betroffenen ein. Das Amt des Bundesopferbeauftragten wurde 2018 durch einen Beschluss des Bundeskabinetts beim Bundesministerium der Justiz eingerichtet. Nähere Informationen zum Bundesopferbeauftragten finden Sie hier.

Mit dem nun veröffentlichten Entwurf eines Bundesopferbeauftragtengesetzes soll für das Amt des Bundesopferbeauftragten eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden. Dabei sollen auch die Erfahrungen der vergangenen Jahre berücksichtigt werden. Der Entwurf legt beispielsweise erstmals klar die Aufgaben des Bundesopferbeauftragten und den Kreis der Betroffenen fest. Dabei werden auch Vorgaben der Richtlinie 2017/541 zur Terrorismusbekämpfung der Europäischen Union umgesetzt.

Der Entwurf wurde heute an Länder und Verbände verschickt und ist auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 6. Dezember 2024 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen der Verbände werden auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz veröffentlicht werden.

Den Referentenentwurf des Bundesopferbeauftragtengesetzes finden Sie hier.

(c) BMJ, 28.10.2024

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