Die AfD-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Entschädigungsrechts für zu Unrecht erlittene Haft vorgelegt (20/9208). Danach soll der Entschädigungsanspruch weiter auf bis zu 200 Euro pro Tag erhöht werden.
Wie in der Vorlage erläutert wird, gewährleistet der Staat nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen für eine Freiheitsentziehung aufgrund gerichtlicher Entscheidung oder Anordnung im Strafverfahren eine Entschädigung, sofern die Freiheitsentziehung letztlich zu Unrecht erfolgte. Für den Schaden, der nicht Vermögensschaden ist, betrage die Entschädigung 75 Euro für jeden angefangenen Tag der Freiheitsentziehung. Angesichts der aktuell hohen Inflation sei es jedoch dringend geboten, eine weitere Anhebung auf zunächst 100 Euro zu gewährleisten.
Weiter werde von den Betroffenen bemängelt, dass der Ersatz eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, den Bruch in der Linie des Lebenslaufs nur unzureichend kompensieren kann. Vor allem länger inhaftierten Betroffenen fehlt nicht nur ein Teil der Lebenszeit, sondern auch der Erwerbslebenszeit, was sich wiederum nachteilig auf mögliche Renten- oder Versorgungsansprüche auswirkt. Daher solle der Entschädigungsanspruch für Schaden, der nicht Vermögensschaden ist, auf 100 Euro und, sofern die Freiheitsentziehung länger als zwölf Monate dauert, auf 200 Euro je angefangenen Tag der Freiheitsentziehung erhöht werden.
(c) HiB Nr. 848, 13.11.2023