Nach mehreren Fällen von Kindergewalt fordert die AfD-Fraktion eine Verschärfung des Strafrechts. Das Problem der Kinderdelinquenz sei durch den aktuellen Fall der 12-jährigen Schülerin Luise aus Nordrhein-Westfalen in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt, heißt es in einem Gesetzentwurf (20/6194) der Fraktion.
Laut der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik (PKS) seien 2021 insgesamt 223.614 Straftäter jünger als 18 Jahre alt gewesen. Die Zahl der Täter bis 14 Jahre sei um 9,7 Prozent auf 68.700 gestiegen. Gemäß § 19 Strafgesetzbuch (StGB) seit schuldunfähig, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist. Die Frage, ob eine Person im Einzelfall doch schuldfähig sein könnte, werde im deutschen Recht nicht gestellt.
Die Abgeordneten fordern in dem Gesetzentwurf, die Altersgrenze für die Strafmündigkeit auf zwölf Jahre zu senken. Gleichzeitig solle der Staatsanwaltschaft das Recht eingeräumt werden, beim Familiengericht die Unterbringung eines Kindes zu beantragen. Dadurch könne künftig angemessen auf Straftaten von Kindern unter zwölf Jahren reagiert werden. Auch solle eine vorläufige Festnahme durch Staatsanwaltschaft und Polizei zu diesem Zweck ermöglicht werden.
Quelle: Deutscher Bundestag, HiB Nr. 239 vom 30. März 2023