Mit dem Referentenentwurf des Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetzes sollen die deutsche Rechtslage an die Verbandsklagenrichtlinie der EU angepasst und Regelungen für eine kollektive Abhilfeklage, die den Anforderungen der Verbandsklagenrichtlinie genügt, geschaffen werden. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) unterstützt das Instrument der Verbandsklage, hat jedoch Zweifel an der Praxistauglichkeit des Entwurfs.
„Die Verbandsklage, die Basis für die EU-Richtlinie und den Referentenentwurf ist, ist durchaus dazu geeignet, den Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucherinnen und Verbraucher in den verschiedenen Mitgliedsstaaten zu stärken. Aber: Wenn es sich nicht um Bagatellschäden handelt, werden gerade bei Massenschäden in hoher Zahl Individualklagen eingereicht, sofern zivilrechtliche Schadensersatzansprüche bestehen können. Das zeigt die Erfahrung. Mit den vorhandenen technischen Möglichkeiten können Rechtsanwaltskanzleien auch mit einer großen Zahl an einzelnen Klagen koordiniert umgehen.
Ob die im Referentenentwurf vorgesehene Abhilfeklage, die über die Feststellung von Rechtsverstößen und Unterlassungsanordnungen hinausgehend auf Abhilfemaßnahmen gerichtet ist, ein für die Praxis taugliches Instrument darstellt, muss vor diesem Hintergrund in Frage gestellt werden.
Die Verbandsklage kann und soll Individualklagen nicht ersetzen, sondern ergänzen.“
Einzelheiten sowie weitere Aspekte können Sie der DAV-Stellungnahme Nr. 15/2023 entnehmen.
Quelle: Deutscher Anwaltverein, Pressemitteilung vom 3. März 2023