Die Bundesregierung hat den „Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie“ (20/11306) eingebracht. Mit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) will die Bundesregierung die Wirtschaft jährlich um 944 Millionen Euro entlasten.

Dazu ist unter anderem vorgesehen, Formerfordernisse im Zivilrecht abzusenken, Aufbewahrungspflichten für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht zu verkürzen sowie für deutsche Staatsangehörige die Hotelmeldepflicht abzuschaffen. Ferner soll laut Entwurf eine zentrale Datenbank der Steuerberaterinnen und Steuerberater für Vollmachten im Bereich der sozialen Sicherung eingeführt werden.

Die Bundesregierung führt zur Begründung aus, dass „in Zeiten multipler Krisen, stockender Konjunktur und angespannter Haushaltslagen […] die Beseitigung überflüssiger Bürokratie besonders dringend“ sei. Das BEG IV stellt sie im Entwurf in einen Zusammenhang mit weiteren Maßnahmen zum Bürokratieabbau, etwa dem bereits verabschiedeten Wachstumschancengesetz.

Der Bundesrat begrüßt in seiner Stellungnahme den Gesetzentwurf grundsätzlich. Der Entwurf gehe aber nicht weit genug und werden den Entlastungsbedarfen der Wirtschaft nicht gerecht. Ferner fordert die Länderkammer die Bundesregierung auf „bereits getroffene Beschlüsse, wie beispielsweise jene im Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung, rasch umzusetzen“.

Der Bundesrat unterbreitet in seiner Stellungnahme etliche Änderungsvorschläge zum Gesetzentwurf, etwa um weitere Schriftformerfordernisse abzubauen. Der Gesetzentwurf ist laut Entwurf im Bundesrat zustimmungspflichtig.

In ihrer Gegenäußerung kündigt die Bundesregierung die Prüfung einzelner Vorschläge der Länderkammer an, andere lehnt sie ab, einige will sie direkt übernehmen. Das trifft in modifizierter Form unter anderem auf den Vorschlag des Bundesrates zu, die Textform in arbeitsvertraglichen Bereichen zu stärken.

„Nach Übereinkunft der Bundesregierung und der Regierungsfraktionen ist beabsichtigt, dass der Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen in Textform möglich sein soll, sofern das Dokument für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zugänglich ist, gespeichert und ausgedruckt werden kann und der Arbeitgeber einen Übermittlungs- oder Empfangsnachweis erhält“, schreibt die Bundesregierung dazu.

Der Nationale Normenkontrollrat bewertet das Vorhaben in seiner Stellungnahme ebenfalls positiv. Mit der avisierten Entlastung für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung sei das Gesetz ein „wesentlicher Beitrag zum Bürokratieabbau“. Das Gremium verweist allerdings auf weitere Vorschläge aus der Praxis. In ihnen sieht der Rat „noch erhebliche Potenziale für Entlastungen und empfiehlt, diese in diesem Vorhaben oder in weiteren Bürokratieabbaugesetzen zu berücksichtigen“.

(c) HiB Nr. 303, 10.05.2024

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