Damit erkennt das Deutsche Reich seine alleinige Kriegsschuld an und verpflichtet sich zur Entrichtung von Reparationszahlungen.
Quelle: Parlamendarium des Deutschen Bundestages – WD 1 – 3010 – 023/21
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Damit erkennt das Deutsche Reich seine alleinige Kriegsschuld an und verpflichtet sich zur Entrichtung von Reparationszahlungen.
Quelle: Parlamendarium des Deutschen Bundestages – WD 1 – 3010 – 023/21