64 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges beschließt der Bundestag einstimmig die Aufhebung aller Verurteilungen wegen „Kriegsverrats“. Dieser Tatbestand war von den Nationalsozialisten zu einem willkürlichen Instrument der Verfolgung politisch missliebiger Handlungen genutzt worden.
Quelle: Parlamendarium des Deutschen Bundestages – WD 1 – 3010 – 023/21