Das Gesetz legt Grundlagen zum deutschen Kartell- und Wettbewerbsrecht. Es dient der Erhaltung eines freien und vielseitigen marktwirtschaftlichen Wettbewerbs und gilt als Grundlage für die soziale Marktwirtschaft.
Quelle: Parlamendarium des Deutschen Bundestages – WD 1 – 3010 – 023/21