Der Reichstag verabschiedet die Krankenversicherung für Arbeiter, dem ersten Teil der von Reichskanzler Otto von Bismarck initiierten Sozialgesetzgebung. Durch das Gesetz „betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter“ vom 15. Juni wird die gesetzliche Krankenversicherung im deutschen Kaiserreich eingeführt.
Quelle: Parlamendarium des Deutschen Bundestages – WD 1 – 3010 – 023/21