Das Ge-setz trifft Regelungen über die künftigen Abgeordnetenentschädigungen. Die Parlamentarier sollen künftig 600 Mark pro Monat, sowie 30 Mark Sitzungsgeld pro Parlamentstag und monatlich 200 Mark für ihr Wahlkreisbüro bekommen.
Quelle: Parlamendarium des Deutschen Bundestages – WD 1 – 3010 – 023/21