Das neue Wahlgesetz regelt, dass künftig mit der Erststimme ein Kandidat aus dem Wahlkreis direkt gewählt wird. Mit der Zweitstimme votieren die Wähler für eine der angetretenen Parteien. Zudem gilt nun die Fünf-Prozent-Sperrklausel bundesweit.
Quelle: Parlamendarium des Deutschen Bundestages – WD 1 – 3010 – 023/21