Nach dem „Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz“ werden Personen, die in der DDR rechtsstaatswidrig inhaftiert wurden, künftig rehabilitiert und entschädigt.
Quelle: Parlamendarium des Deutschen Bundestages – WD 1 – 3010 – 023/21
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Nach dem „Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz“ werden Personen, die in der DDR rechtsstaatswidrig inhaftiert wurden, künftig rehabilitiert und entschädigt.
Quelle: Parlamendarium des Deutschen Bundestages – WD 1 – 3010 – 023/21