Die Volkskammer verabschiedet ein Gesetz, das die Vernichtung der etwa sechs Millionen Akten des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit verbietet. Ziel ist die Sicherung von Beweisen für die rechtsstaatswidrigen Maßnahmen des Staatssicherheitsdienstes.
Quelle: Parlamendarium des Deutschen Bundestages – WD 1 – 3010 – 023/21