Die Stiftung erhält die Aufgabe, nach der Auflösung des preußischen Staates dessen Sammlungen und Kulturgüter als gesamtdeutsches Erbe zu erhalten. Sie wird vom Bund und den Ländern gemeinschaftlich finanziert.
Quelle: Parlamendarium des Deutschen Bundestages – WD 1 – 3010 – 023/21